Teilnahmebedingungen für Sportangebote der FH Brandenburg

Wir freuen uns, dass Du/Sie das Sportangebot der FH Brandenburg aktiv nutzen möchten. Damit alles reibungslos funktioniert einige Informationen und die Belehrung.

Hallenzeiten

Die Hallenzeiten sind mit der Stadt, dem Schulamt oder der Hochschule abgestimmt. Nutzungen außerhalb dieser Zeiten sind grundsätzlich nicht gestattet. Die Halle wird hier ausschließlich für die mit uns vereinbarte Sportart zur Verfügung gestellt. Änderungen bedürfen daher der Zustimmung des Sportbeauftragten der Hochschule.

Hallennutzung

Bei der Nutzung der Halle ist die Halle kurz auf offensichtliche Mängel zu püfen, sollten Mängel bestehen, bitte diese unvüglich dem Sportbeauftragten mitteilen (sport@fh-brandenburg.de). Die Halle ist ordnungsgemäß nach Nutzung abzuschlißen und das Licht in allen Räumen zu löschen. Die Sportreferenten sind angehalten dies zu prüfen. Das Hausrecht üben in Vertretung (Reihenfolge) Hochschulsportbeauftragter, AStA Referenten und Sportreferenten/Trainer aus.

Sportgeräte / Equipment

Alle Sportgeräte und sonstiges Equipment sind Leihgaben der Studierendenschaft. Schuldhafte Beschädigungen sind erstattungspflichtig. Beschädigungen sind unverzüglich zu melden, um Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen veranlassen zu können.

Schlüsselvergabe

Die Schlüsselausgabe wird auf Veranlassung des Hochschulsportbeauftragten durchgeführt. Jeder Sportverantwortliche/Referent muss einen Pfand in Höhe von 30 Euro zuvor beim AStA entrichten. Dieser Pfand wird nach Schlüsselrückgabe wieder ausgezahlt. Verlust oder Diebstahl ist unzürzüglich anzuzeigen. Eine Überlassung an Dritte ist nicht gestattet. Für Schäden haftet der eigentliche Schlüsselbesitzer.

Sportunfälle / Versicherungsschutz / Teilnehmerliste

Versicherungsschutz besteht nur für Studenten und Hochschulmitarbeiter der Fachhochschule Brandenburg. Der Hochschulsport wird vom AStA Referat Sport koordiniert bzw. von deren Referenten/Trainern im Auftrag durchgeführt. Alle Veranstaltungen (auch im Falle von Kooperationen) müssen dem Hochschulsportbeauftragten vorab bekannt gegeben werden (auch Turnierbesuche im Namen der Hochschule). Sofern Hallenzeiten außerhalb der bekannten Absprachen genutzt werden sowie Outdoor-Veranstaltungen und Ort nicht vorab angemeldet wurden, besteht kein Versicherungsschutz im Rahmen des Hochschulsports.
Unfälle von Versicherten müssen unverzüglich und schriftlich gemeldet werden, damit die Kosten durch die Unfallkasse getragen werden. Hierzu sollten sich unbedingt folgende Punkte notiert werden: